Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung durch das vorliegende Vertretungskonzept geregelt.
Gründe für die Abwesenheit können sein:
• plötzliche Erkrankung
• längere Erkrankung
• Fortbildung
• Unterrichtsgänge, Klassenausflug, Klassenfahrt
• Abordnung zu dienstlichen Verpflichtungen
• Beurlaubung aus persönlichen Gründen
Verantwortlich bei Vertretungsbedarf ist die Schulleitung, bzw. die mit dem Aufstellen des Vertretungsplanes beauftragte Lehrkraft. Im Schuljahr 2013/2014 ist das Frau Matern.
Ziel aller Vertretungsmaßnahmen muss eine möglichst kontinuierliche Lernbegleitung aller Kinder sein. Sollte kein Vertretungsunterricht möglich sein und es daher zu Stundenausfall kommen, wird den Eltern jedoch eine Betreuung im Rahmen der Unterrichtszeit nach Stundenplan zugesichert.
1. Maßnahmen bei plötzlicher Vertretung am ersten Tag:
Kinder der „lehrerlosen“ Klasse werden aufgeteilt und gehen selbstständig in kleinen Gruppen in die übrigen Klassen.
Alle Klassenlehrerinnen haben einen Aufteilplan erstellt und für jedes Kind eine individuelle Lernmappe zusammengestellt.
Die Kinder gehen somit in festen Gruppen in immer dieselbe Klasse und können dort in ihren Lernmappen selbstständig arbeiten.
Die Kinder der ersten Klasse sind von dieser Regelung ausgenommen. Sollte eine Klassenlehrerin einer ersten Klasse plötzlich fehlen, wird eine andere Klasse aufgeteilt und deren Lehrerin erteilt den Vertretungsunterricht im ersten Schuljahr.
2. Maßnahmen bei längerfristigen Erkrankungen:
Es wird ein Vertretungsplan erstellt, der den Eltern schriftlich mitgeteilt wird. Dabei kann es zu Unterrichtskürzungen kommen, die aber auf alle Klassen gleichmäßig verteilt werden.
Sollte der Unterricht gekürzt werden, wird der Betreuungsbedarf schriftlich abgefragt.
Verantwortlich für die inhaltliche Kontinuität sind die Lehrkräfte der Parallelklassen.
3. Maßnahmen bei geplanter Abwesenheit einer oder mehrerer Lehrkräfte:
Es wird wie unter Punkt 2 verfahren, jedoch ist die abwesende Lehrkraft für die Vorbereitung des Vertretungsunterrichts zuständig.
In allen Situationen gilt, dass bei Doppelbesetzungen zuerst diese aufgelöst werden, damit der Unterrichtsausfall so gering wie möglich gehalten werden kann. In Ausnahmefällen kann auch Mehrarbeit in Absprache angeordnet werden.